Die Grundrechte der Bürger, die in der Europäischen Union (EU) leben, sind in der Charta der Grundrechte der EU (GRCh) verankert. Hier finden sich persönliche, bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte sowie das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz).
Datenschutz bedeutet, Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen (Betroffene) bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten insbesondere deren Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Der Datenschutz ist im Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten) der GRCh als eigene Grundrechtsgewährleistung normiert, was der zunehmenden Bedeutung des Datenschutzes durch den fortschreitenden technologischen Wandel gerecht wird.
Die Charta gilt für die europäischen Organe und Einrichtungen unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Sie gilt auch für EU-Länder, wenn diese EU-Recht umsetzen, z.B. durch die neue EU Datenschutz Grundverordnung (EU DS-GVO), die ab dem 25.05.2018 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Anwendung gekommen ist.
Aufgabe der EU DS-GVO ist es, einen einheitlichen und starken Datenschutz in der EU zu gewährleisten. Die EU DS-GVO stärkt die Betroffenenrechte insbesondere bei der Transparenz der Verarbeitungsvorgänge und den Informations- und Benachrichtigungs-Pflichten der Unternehmen und Behörden. Das Recht auf Auskunft oder das „Recht auf Vergessenwerden“ erhöhen den Einfluss der Betroffenen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten deutlich.
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